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Autokindersitz

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Jährlich verunfallen in Österreich rund 900 Kinder beim Mitfahren im Auto. 50 % der bei einem Autounfall getöteten Kinder könnten noch leben, wären sie richtig gesichert gewesen. Ein guter Kindersitz zählt deshalb zu den wichtigsten Gegenständen überhaupt, die Sie Ihrem Kind kaufen können. Doch wie findet man ihn, den idealen Sitz? Und worauf ist beim Einbau und beim Anschnallen zu achten?

Im Alltag helfen drei einfache Punkte, um Ihr Kind optimal im Auto zu sichern:

Gefahrenquellen

  • Kinder werden gar nicht oder falsch angeschnallt
  • Nicht korrekt im Auto befestigter Kindersitz
  • Eingeschalteter Airbag bei Babyschale und allen weiteren rückwärtsgerichteten Kindersitzen
  • Kindersitze passen nicht in das Auto

 

Gesetzliche Bestimmungen für den Transport von Kindern (Stand: 9.9.2024, Quelle: § 106 KFG, § 1c KDV, Haftungsausschluss: GROSSE SCHÜTZEN KLEINE übernimmt keine Haftung für Aktualität und Korrektheit dieser gesetzlichen Bestimmungen!)

  • Der Lenker eines Kfz ist für die korrekte Sicherung aller Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verantwortlich.
  • Alle Kinder unter 135 cm müssen laut Gesetz mit geeigneten Rückhaltesystemen transportiert werden.

Sonderfälle lt. Gesetz:
Kindersitze und Airbag: Die Verwendung von Reboardsitzen, bei denen das Kleinkind entgegen der Fahrtrichtung transportiert wird, ist auf dem Beifahrersitz nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt.

Sicherung durch Beckengurt: Für Kinder ab 18 kg genügt zur Sicherung dann ein Beckengurt, wenn alle anderen Sitzplätze im Fahrzeug besetzt sind. Ab dem Alter von drei Jahren dürfen Kinder unabhängig vom Gewicht auch dann ohne Kindersitz, lediglich mit einem Beckengurt in der Mitte des Fahrzeugs gesichert befördert werden, wenn durch auf den äußeren Sitzen befestigte Kindersitze eine weitere Rückhalteeinrichtung keinen Platz mehr findet.

 

Überblick über die gängigen Schutzsysteme

Babyschale: Für Kinder bis ca. 1,5 Jahre. Die Babyschale wird immer entgegen der Fahrtrichtung montiert, am besten mit einer ISOFIX-Basis.

Sitze für Kinder ab etwa 6 Monaten bis ca. 4 Jahre: Je nach Modell werden diese rückwarts- oder vorwärtsgerichtet eingebaut. Es gibt auch „Kombisitze“ bei denen der Einbau in beide Richtungen möglich ist und die auch noch für ältere/größere Kinder verwendet werden können. Das Kind sollte aber in jedem Fall so lange wie möglich gegen die Fahrtrichtung sitzen.

Sitze für Kinder ab etwa 4 Jahren bis zum Ende der Kindersitzpflicht:

Hier sind Sitze mit Rückenlehne und Kopfstütze empfehlenswert. Die Sicherung erfolgt bereits mit dem fahrzeugeigenen Gurt. Am besten wird der Sitz per ISOFIX montiert.

Und was ist mit den einfachen Sitzerhöhungen?

Sitzerhöhungen dürfen zwar laut der ECE R 44-Norm ab 15 kg Körpergewicht verwendet werden, sind aber insbesondere für kleine Kinder und als „Standardsitz“ nicht zu empfehlen. Nur mit Rückenlehne und Kopfstütze werden Becken-, Schulter- und Kopfbereich optimal geschützt.

 

Kauftipps

  • Zum Kindersitzkauf Kind und Auto mitnehmen.
  • Vor dem Kauf Kindersitz mit Kind im eigenen Fahrzeug testen – richtige Montage erklären lassen.
  • Bei mehreren Kindern prüfen, ob die Kindersitze nebeneinander ins Auto passen.
  • Nur Kindersitze mit der aktuellen ECE-Prüfnorm R 129 oder 44/04  kaufen.

SicherheitsTIPPS


Kindersitz im Auto befestigen

  • Einbau streng nach Gebrauchsanleitung
  • Kindersitz optimalerweise mit Isofix – falls nicht vorhanden mit dem fahrzeugeigenen Gurt – fest im Fahrzeug fixieren und vor jeder Fahrt kontrollieren
  • Gesetzliche Pflicht den Front-Airbag bei Verwendung rückwärtsgerichteter Schalen/Sitze zu deaktivieren
  • Handhabung Front-Airbag bei vorwärtsgerichteten Kindersitzen: Info laut Betriebsanleitung des Kindersitzes und des Fahrzeuges

 

Wann ist ein Wechsel auf den nächsten Kindersitz notwendig?

Beachten Sie die Angaben des Herstellers am Kindersitz/in der Betriebsanleitung! Hier finden Sie die entsprechende Größen-/Gewichtsangabe.

 

Kind im Kindersitz sichern

  • Gurte eng an den Körper anlegen – ein Fingerbreit Zwischenraum
  • Darauf achten, dass die Gurte nicht verdreht sind – sonst können sie bei einem Unfall wie ein Messer einschneiden und schwere innere Verletzungen verursachen
  • Dicke Jacken ausziehen und Decke über den Gurt legen bzw. spezielle Ponchos/Einschlagdecken für Babyschalen verwenden
  • Babyschale: Tragbügel gemäß Anleitung fixieren
  • Sitze für ältere Kinder, Verwendung des fahrzeugeigenen Gurtes: Schultergurt mittig über die Schulter führen – Gurtführung entweder mit höhenverstellbarer Rückenlehne oder im Auto integrierter Höhenverstellung adaptieren; Beckengurt verläuft über die Beckenknochen – ideale Führung des Gurtes unter den Gurthaken
  • Ausreichend Zeit für eine sorgfältige Sicherung der Kinder einplanen

 

Achtung bei gebrauchten Kindersitzen

  • Hohes Risiko – Kindersitz könnte unsichtbaren, verborgenen Mangel haben
  • Hände weg von Unfallkindersitzen
  • Bedienungsanleitung sollte vorhanden sein
  • Kindersitze mit dem Prüfzeichen ECE R 44/03 (und älter) dürfen auch auf Flohmärkten und im Internet nicht mehr verkauft werden.

 

Kinder möglichst lange rückwärts gerichtet transportieren

Je kleiner das Kind, desto größer und schwerer der Kopf in Relation zum Rest des Körpers. Das ist bei einem Unfall ein großes Problem: schon leichte Kollisionen können schlimme Folgen haben. Der Kopf wird bereits bei einem Unfall mit 30 km/h heftig nach vorne gerissen. Darum gilt: Kinder so lange wie möglich rückwärts gerichtet – in der Babyschale und später in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz – im Auto sichern!

 

 

Ihr spezieller Zurich Versicherungstipp

Zurich Kfz-Kunden erhalten einen Zuschuss bzw. die Leihgebühr bis 50 Euro für die Babyschale.

Mehr Schutz für Ihre Familie!

  • Unfälle Ihrer Kinder in öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie auch in nicht öffentlichen Verkehrsmitteln im Rahmen von Schulveranstaltungen (Schikurs, Ausflüge, etc.) sind mitversichert.
  •  Unfälle beim Lenken von Fahrrädern sind mitversichert.
  • Übernahme der Begleitpersonkosten in der allgemeinen Gebührenklasse bei Spitalsaufenthalt nach Verkehrsunfall
  • 150 Euro Trostpflaster für Knochenbrüche nach Unfällen

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