
Die besten Tipps für sicheres Radfahren
Radfahren erlernen Kinder oft recht früh und es macht ihnen großen Spaß. Schon kleine Zwerge beginnen mit dem Laufrad, ihr Gleichgewicht und die Koordination mit dem Gerät zu trainieren. Entsprechend der psychomotorischen Entwicklung kann der komplexe Vorgang des Radfahrens ca. ab dem 6. Lebensjahr als Fortbewegungsart beherrscht werden.
Auf der Straße dürfen Kinder ab 9 Jahren nach Absolvieren der Freiwilligen Radfahrprüfung alleine fahren, ansonsten erst ab 12 Jahren.
Rund 5.000 Kinder verletzen sich in Österreich jährlich beim Radfahren, wobei jede dritte Verletzung als schwer einzustufen ist. Mit dem Alter steigt das Risiko einer schweren Verletzung beim Radfahren. Liegt es bei den kleinen Kindern (0-6 Jahre) bei 19 %, steigt es auf 28 % bei den 6-14-Jährigen und dann nochmals auf 32 % bei den über 14-Jährigen.
Denn: Je älter die Kinder sind, desto schneller sind sie mit dem Fahrrad unterwegs, desto seltener tragen sie einen Helm und desto größer ist entsprechend die Gefahr, sich schwer zu verletzen.
Gefahrenquellen
- Fahren ohne Helm:
8 von 10 schweren Kopfverletzungen könnten durch das Tragen eines Helmes vermieden werden. - Mangelnde Beherrschung des Fahrrades:
Um möglichst sicher am Verkehrsgeschehen teilnehmen zu können, ist die Beherrschung des eigenen Fahrrades wichtig
(bremsen, wegfahren, Handzeichen geben). Im Alter von 10 bis 11 Jahren machen die Kinder einen wichtigen Entwicklungsschritt – Motorik und Körperbeherrschung verbessern sich. Sobald sie das Fahrrad sicher beherrschen, können sie sich auch auf die komplexen Vorgänge im Straßenverkehr konzentrieren. - Einzelsturz:
Die häufigste Verletzungsursache ist der Einzelsturz, nur 6 % der Unfälle sind Kollisionen im Straßenverkehr mit anderen Verkehrsteilnehmern. - Selbstüberschätzung:
Die Selbsteinschätzung von Schüler*innen, die die Radfahrprüfung absolviert haben, liegt oft weit über der Realität. - Mitfahren am Fahrrad:
Dies betrifft in seinen verschiedenen legalen und illegalen Varianten zumeist die Jüngeren, die sich durch Sturz vom Sattel oder Gepäckträger verletzen. Ältere Kinder ziehen sich Verletzungen durch die Radspeichen zu.
Kinder sollten erst nach der Radfahrprüfung allein zur Schule fahren und neben den Verkehrsregeln Folgendes beachten:
Ein guter Radhelm hilft sehr dabei, unnötiges Leid und schwere Unfallfolgen zu vermeiden.
Er muss…
- gut passen und darf nicht rutschen.
- die Stirn, Schläfen und Hinterkopf schützen.
- richtig aufgesetzt werden (Kinnriemen verläuft vor und hinter dem Ohr, Helm endet eine Daumenbreite über den Augenbrauen, zwischen Kinnriemen und Kinn passt nur eine Daumenbreite).
Auch wenn nach einem Sturz auf den Helm keine Sprünge/Risse sichtbar sind, sollte der Helm ausgetauscht werden. Unsichtbare Haarrisse können die Schutzwirkung des Helms vermindern!
Fahrrad-Kindersitze müssen hinter dem Sattel fest mit dem Fahrradrahmen verbunden sein und ausgestattet sein mit…
• Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann
• höhenverstellbarem Beinschutz
• Fixierriemen für die Füße
• Lehne als Kopfstütze.
Auch in Fahrradanhänger und Lastenrad besteht Helmpflicht für mitfahrende Kinder. Gurte schützen Ihr Kind bei einem Unfall. Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht in die Fahrradspeichen greifen können und dass sie keine langen Schals tragen. Strangulationsgefahr!
Wo darf ich überhaupt fahren?
(Quelle:oesterreich.gv.at / Bundeskanzleramt Österreich, Fahrrad im Straßenverkehr, abgerufen am 30.01.25)
Folgende Verkehrsflächen dürfen Sie als Radfahrerin/Radfahrer benutzen:
- Fahrbahn – wenn allerdings eine Radfahranlage vorhanden ist, muss diese benutzt werden.
(Ausnahme: u.a. nicht benützungspflichtige Radwege bzw. nicht benützungspflichtige Geh- und Radwege) - „Radwege“ sowie „Geh- und Radwege“
- Radfahrstreifen (für den Radverkehr markierter Teil der Fahrbahn, muss vom ruhenden und fließenden Verkehr freigehalten werden)
- Mehrzweckstreifen (ein Radfahrstreifen, der unter besonderen Umständen auch von anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmern befahren werden darf)
- Radfahrerüberfahrt (durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrerinnen/Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil)
- Wohnstraßen
- Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit und nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird
- Fahrradstraßen
- Begegnungszonen
Das Überqueren der Straße auf dem Fahrrad ist auf Radfahrerüberfahrten erlaubt.
Fahrverbote für Fahrräder:
- Gehsteig (außer zum Queren z.B. im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz)
- Gehweg
- Schutzweg: Das Befahren von Schutzwegen mit Fahrrädern in Gehrichtung der Fußgängerinnen/Fußgänger ist verboten; ausgenommen ist das Befahren mit Fahrrädern in Fortführung eines Geh- und Radweges, wenn links und rechts des Schutzwegs Quermarkierungen jeweils versetzt zu den Längsstreifen der Schutzwegmarkierung angebracht sind.
- Auf dem für Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmten Teil eines (getrennten) ‚Geh- und Radweges‘
- Autobahn
- Autostraße
- Beschilderte Fahrverbote
Das Schieben eines Fahrrades ist auf diesen Verkehrsflächen – ausgenommen Autobahn und Autostraße – erlaubt. Wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrerin/Radfahrer.
Hinweis
Die Radfahranlage darf mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 100 cm ist, sowie mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 100 cm sind, benützt werden. Mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger oder mit sonstigen mehrspurigen Fahrrädern ist immer die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen. Mit einspurigen Fahrrädern mit mehr als 1,7 m Radabstand (z.B. Lastenfahrräder) besteht die Wahl, die Radfahranlage oder die angrenzende Fahrbahn zu benützen.
Ihr spezieller Zurich Versicherungstipp
Helm tragen lohnt sich:
In der Zurich Unfall-Versicherung erhöhen wir die Versicherungssumme für Invalidität um 25 %, wenn Kinder, ohne dass es das Gesetz verlangt, beim Sport einen Helm tragen.
Wichtig zu wissen:
Sollten Sie in Ihrer Zurich Kfz-Versicherung eine Insassen Unfall-Versicherung inkludiert haben, können Fahrradunfälle Ihrer Kinder mitversichert werden.