Mit diesen Maßnahmen verhindern Sie Verbrühungen zu Hause:
- Montieren Sie ein Herdschutzgitter!
- Stiele von Pfannen nach hinten drehen
- Kabel, z.B. vom Wasserkocher, nicht herunterhängen lassen
- Tragen Sie nichts Heißes, wenn Sie Ihr Kind am Arm haben!
- Regeln Sie das Boiler-Wasser auf max. 45°C!
- Im Bad Einhandmischer mit Sperrfunktion verwenden
- Keine Tischdecken verwenden
- In der Mikrowelle erhitzte Speisen gut verrühren oder durchschütteln
- Feuerzeuge und Streichhölzer für kleine Kinder unerreichbar aufbewahren.
- Ab etwa dem Vorschulalter den richtigen Umgang mit Feuer üben. Gemeinsam Kerzen anzünden und auslöschen.
- Rauchmelder – mit akustischem und optischem Alarm – nicht nur in der Küche, sondern auch in Kinderzimmer und Schlafzimmer montieren. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten.
Kurzvideo: Sicherheitstipps und Erste Hilfe bei Verbrühungen
https://www.youtube.com/watch?v=_apk8dsNNfM&t=8s
Der 4-jährige Fabian hilft gerade seiner Mutter in der Küche – wie es viele Kinder in seinem Alter gerne tun. Alles läuft problemlos, bis Fabian plötzlich am Kabel des Wasserkochers zieht und sich das heiße Wasser über seine Arme ergießt. Fabian hat sich verbrüht!
Kinder in der Küche oder mit Kerzen NIE aus den Augen lassen!
Leider ist er keine Ausnahme. Jedes zweite Opfer von Verbrennungen und Verbrühungen zu Hause ist ein Kleinkind unter 5 Jahren. Die meisten Unfälle erleiden Kleinkinder bis 2 Jahren. Da Kinderhaut extrem dünn ist, können Verbrennungen bzw. Verbrühungen viel schneller schwere Verletzungen hervorrufen als bei Erwachsenen.
Gefahrenquellen:
- Kleinkindalter: Kinder sind neugierig – sie erforschen die häusliche Umwelt und ziehen Gefäße mit heißen Flüssigkeiten zu sich oder greifen etwas Heißes an. Bei Kindern bis 2 Jahren sind das definitiv die größten Gefahrenquellen.
- Volksschulalter: Viele Kinder lieben es, ihren Eltern in der Küche zu helfen. Leider passieren dabei aber auch viele Unfälle mit Verbrühungen/Verbrennungen, genauso wie beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern und/oder offenem Feuer.
- Haushalt: 2/3 aller thermischen Verletzungen von Kindern sind Verbrühungen im Haushalt, 1/3 sind Verbrennungen.
- Heiße Tasse Tee/Kaffee: Der Inhalt einer Tasse heißen Getränks kann bis zu 30% der Körperoberfläche eines Säuglings oder Kleinkinds verbrühen. Bereits bei einer Verbrennung/Verbrühung von 15% der Körperoberfläche eines Kleinkindes kann Lebensgefahr bestehen!
- Unfallfolgen: Am häufigsten sind Verletzungen des Oberkörpers, der Arme und des Kopfes. Verbrühungs-/Verbrennungsopfer müssen länger stationär im Krankenhaus behandelt werden als andere Kinderunfälle. Bei ca. 15% der Fälle sind Dauerbeeinträchtigungen die Folge, die einen mitunter das ganze Leben lang beeinträchtigen kann. Für uns und Sie gilt es, das zu verhindern.
- Geschlecht: Zwei von drei verletzten Kindern sind Buben.
Wussten Sie schon?
Kinderhaut weist im Vergleich zur Erwachsenen einige wichtige Unterschiede auf:
- Kinderhaut ist dünner – so beträgt die durchschnittliche Hautdicke bei Kindern unter fünf Jahren 0,56 mm, bei Erwachsenen hingegen 5x so viel – nämlich 2,55 mm.
- Kinderhaut bedeckt eine größere Körperoberfläche – bei Erwachsene ca. 260 cm² Haut/kg Körpergewicht. Bei Neugeborenen sind es aber 630 cm² Haut/kg Körpergewicht.
- Der Bereich Kopf & Hals macht bei Kindern unter 2 Jahren 21% der Körperoberfläche aus, bei Erwachsenen hingegen nur mehr 9%.
Kinderhaut ist anders!
Deshalb wird Kinderhaut auch viel schneller von heißen Flüssigkeiten verletzt:
- Kinderhaut wird bei ca. 60 – 70°C heißem Wasser sosehr geschädigt, dass Brandblasen entstehen können.
- Der Inhalt einer Tasse heißen Tees oder Kaffees kann bis zu 30% der Körperoberfläche eines Säugling oder Kleinkindes verbrühen – bereits bei einer Verbrennung/Verbrühung von 10% der Körperoberfläche eines Kleinkindes spricht man von einem kritischen Zustand!
Erste Hilfe bei Verbrennungen oder Verbrühungen (von Doz. Dr. Pfurtscheller, Brandverletzteneinheit der Kinderklinik Graz):
- Hitzequelle unterbrechen und kurz mit handkaltem Wasser (15 – 20°C) kühlen. Keine Anwendung von Eis oder Eiswasser. Coolpacks nur mit entsprechender Isolierung (eingewickelt) verwenden.
- Feuchte Kleidung entfernen um Unterkühlung zu vermeiden, haftende Kleiderreste belassen.
- Kleine Wunden z.B. an der Hand oder am Fuß können mit handkaltem Wasser aus der Leitung oder feuchten Kompressen bis zur Schmerzfreiheit gekühlt werden.
- Große Wunden oder Wunden am Oberkörper oder im Gesicht nur kurz kühlen um Unterkühlung zu vermeiden und unmittelbar Rettung bzw. Notarzt rufen. Blasen nicht entfernen oder eröffnen und keine „Hausmittel“ wie z.B. Zahnpasta oder Topfen verwenden.
- Im Zweifelsfall immer Krankenhaus/Arzt zur Beurteilung des Schweregrades (Ausdehnung und Tiefe der Verbrennung/Verbrühung) aufsuchen.
Ihr spezieller Zurich Versicherungstipp
Verbrennungen und Verbrühungen sind im Rahmen einer Unfall-Versicherung natürlich mitversichert. Je nach gewähltem Vertragsumfang werden z.B. auch die Kosten für kosmetische Operationen bezahlt.
Wichtig zu wissen:
In Haushalt-Versicherungen gelten Brände, die durch nicht ausgeblasene Kerzen, nicht ausgeschaltete Herdplatten etc. entstehen, als grob fahrlässig verursachte Ereignisse und sind oft nicht versichert. Bei Zurich können mit dem Baustein „Schutz bei grober Fahrlässigkeit“ solche Gefahren mitversichert werden.
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