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Mitfahren am Fahrrad

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Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihr Kind auf dem Fahrrad mitzunehmen: Die gängigsten sind Kindersitz, Radanhänger und Lastenrad.

 

Folgende Gegenüberstellung soll Ihnen die Entscheidung erleichtern:

Einsatz
Kindersitz: nur ein Kind erlaubt, das schon sitzen kann; bis ca. 22 kg Körpergewicht
Radanhänger: ein oder zwei Kinder erlaubt, auch für Babys möglich (Transport in Babyschale!)
Lastenrad: bis zu sechs Kinder möglich, auch für Babys möglich (Transport angeschnallt in Babyschale, Befestigung im Lastenanhänger mit Gurt!)

Sicherheit
Kindersitz: Stürzt der Fahrer, stürzt das Kinder, Gefahr bei Kollision mit Auto
Radanhänger: Stürzt nicht mit dem Fahrrad um, bei Kollision mit Auto wird der Anhänger eher weggeschoben

Fahrverhalten
Kindersitz: wendiger, bedingt geländetauglich, Tretbewegungen u.U. beeinträchtigt
Radanhänger und Lastenrad: stabil, mehr Gewicht, v.a. beim Bremsen mehr Luftwiderstand

Komfort
Kindersitz: gute Kommunikation mit dem/der FahrerIn
Radanhänger: durch Verdeck guter Wetterschutz
Lastenrad: gute Kommunikation mit dem/der Fahrer/in; durch mögliches Verdeck guter Wetterschutz möglich

Fahrradanhänger

Die Sicherheit von Fahrradanhängern wurde lange diskutiert. Mittlerweile haben Crashtests und Studien jedoch bestätigt, dass ein sicherheitsüberprüfter Anhänger eine sehr gute Variante darstellt, Kinder mit dem Fahrrad zu befördern. Bei einem Unfall sind sie im Innenraum geschützt – sofern der Anhänger einen Überrollbügel hat, die Kinder angeschnallt sind und Helme tragen.

Typische Unfälle

  • Kinder sind im Anhänger nicht angeschnallt
  • Babys liegen ohne Babyschale im Anhänger
  • Zugrad ist nicht für das Gewicht des Anhängers zugelassen
  • Anhänger wird von abbiegenden Auto übersehen

Zubehör

  • Spezielle Kupplungen garantieren, dass der Anhänger stehen bleibt, auch wenn das Fahrrad kippt.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsaustattung: Vom Fahrrad unabhängige Lichtanlage mit weißem Rückstrahler vorne, rotem Rückstrahler hinten und gelben Rückstrahlern an den seitlichen Flächen; Radblockiereinrichtung, die auf beide Räder wirkt, Eine mindestens 1,5m hohe, biegsame Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel, Abdeckung der Speichen und Radhäuser, Sicherung gegenüber Hinausbeugen und gegenüber Kontakt der Beine mit der Fahrbahn
  • Babyschalen bzw. -hängematten für Säuglinge
  • Helme für alle mitreisenden Kinder

KaufTIPPs

  • Geschäfte mit fachlicher Beratung aufsuchen
  • Rad und Kind zur Anpassung und Probefahrt mitnehmen
  • Stabile Konstruktion mit Überrollbügel
  • Keine Stangen im Kopfbereich
  • Weiche Federung und feste Bodenwanne
  • Rahmen in Höhe der PKW-Stoßstangen
  • Tiefer Schwerpunkt, tiefe Kupplung
  • Maximal 1m breit, 2m lang, 1,4m hoch
  • Maximal zulässige Gesamtmasse laut Hersteller beachten
  • Fünf-Punkt-Gurt für mitfahrende Kinder
  • Speichenschutz gegen Radeingriff
  • Beleuchtung nach Straßenverkehrsordnung
  • Sicherheitszeichen, z.B. GS-Zeichen, sollten vorhanden sein

SicherheitsTIPPs

  • Auch im Anhänger ist Helmtragen gesetzlich verpflichtend! (Gesetzestext: „…sofern körperlich möglich…“, sprich Ausnahme wenn das Kind noch zu klein für einen Helm ist und in der Babyschale befördert wird)
  • Kupplung an Radrahmen anbringen
  • Bedienungsanleitung des Rades und des Anhängers lesen, ev. Händler oder Hersteller bei Unklarheiten fragen
  • Kinder immer anschnallen
  • Babys und Kleinkinder im Rückhaltesystem transportieren (z.B. Babyschale)
  • Frontabdeckung während der Fahrt schließen
  • Maximal 2 Kinder befördern
  • Regeln für die Kinder, z.B. „Schaukeln verboten/keine Raufereien“
  • Fahne, Reflektoren, Beleuchtung zur besseren Sichtbarkeit anbringen
  • Erste Fahrten in Ruhe ohne Kind üben und an veränderte Fahreigenschaften gewöhnen
  • Auswahl weniger stark befahrener Straßen (starker Verkehr: Abgase)
  • Auswahl ebener Strecken (Erschütterung Kleinkind)

 

Lastenrad

Das Lastenrad ist generell eine sichere Transportvariante, wenn man Folgendes beachtet:

  • Auch im Lastenradanhänger sollen Kinder immer einen Helm tragen
  • Babys immer in Babyschale angeschnallt transportieren – Babyschale mit Gurt im Anhänger befestigen
  • Stark befahrene Straßen so gut wie möglich meiden, wenn möglich Radwege benützen (Radwegbenützungspflicht: Einspurige Fahrräder mit mehr als 1,7 Meter Radstand (d.h. gängige Modelle wie Bakfiets, Bullitt, LongJohn, Load, MCS Truck, …) dürfen, aber müssen Radfahranlagen nicht benützen. Für einspurige Fahrräder mit weniger als 1,7 m Radstand (z.B. Yuba) gilt die allgemeine Benützungspflicht. Mehrspurige Fahrräder mit einer Breite von bis zu 100 cm dürften Radfahranlagen benützen, müssen aber nicht. Breitere mehrspurige Lastenräder dürfen eine Radfahranlage nicht benützen, sie müssen auf der Fahrbahn fahren (auch wenn im Rad Kinder transportiert werden).

 

Fahrradsitz

Ein Kind auf dem Fahrradsitz zu transportieren, setzt zwei Punkte voraus: eine/n sichere/n FahrerIn und ein Kind, das eigenständig aufrecht sitzen kann und auch bei Erschütterungen stabil das Gleichgewicht hält. Das Kind sollte langsam, zunächst über kleine Fahrstrecken an den Transport gewöhnt werden. Das ist im Hinblick auf die veränderten Fahreigenschaften auch dem/der FahrerIn anzuraten.

Gemäß der österreichischen Fahrradverordnung muss der für ein mitfahrendes Kind bestimmte Fahrradsitz mit dem Fahrradrahmen fest verbunden sein. Der Sitz ist hinter dem Sattel so anzubringen, dass der/die FahrerIn nicht in seiner Sicht, Aufmerksamkeit oder Bewegungsfreiheit behindert wird. Die Beförderung von mehr als einem Kind ist unzulässig. Kinder auf Frontsitzen am Fahrrad zu befördern, ist in Österreich nicht erlaubt.

Der Fahrradkindersitz muss mit einem Gurtsystem (zumeist Hosenträgergurte), einem höhenverstellbaren Beinschutz und einem Fixierriemen für die Füße ausgestattet sein und über eine hohe Kopf- und Rückenstütze verfügen.

Typische Unfälle

  • RadfahrerIn verliert Gleichgewicht, Kind stürzt auf den Kopf
  • Kind gelangt mit Fingern oder Füßen in die Radspeichen
  • FahrerIn stellt Rad ab und Kind stürzt mit Rad zur Seite
  • Kind ist nicht angeschnallt

Zubehör

  • Nackenkissen bieten optimale Stabilität für den Kopf
  • Zweibeinständer am Fahrrad nachrüsten
  • Rückspiegel am Lenker sinnvoll
  • Abdeckung der Speichen

KaufTIPPs

  • Geschäfte mit fachlicher Beratung aufsuchen
  • Kind und Rad zum Kauf mitnehmen und anpassen
  • Bein- und Fußstützen verstellbar, Speichenschutz vorhanden
  • Ausreichend hohe Nacken- und Rückenstützen
  • Sicherheitszeichen, z.B. das GS-Zeichen, sollten vorhanden sein

SicherheitsTIPPs

  • Montage nach Gebrauchsanweisung
  • Kinder immer angurten
  • Kinder immer mit Helm befördern => Vorbildwirkung des Fahrers/der Fahrerin!
  • Sattelfedern abdecken (Quetschgefahr)
  • FahrerInnen sollten Rucksäcke nur dann auf dem Rücken mitnehmen, wenn das Kind trotzdem noch genügend Freiraum hat

Ihr spezieller Zurich Versicherungstipp

Helm tragen lohnt sich:

In der Zurich Unfall-Versicherung erhöhen wir die Versicherungssumme für Invalidität um 25 %, wenn Kinder, ohne dass es das Gesetz verlangt, beim Sport einen Helm tragen.

Wichtig zu wissen:
Sollten Sie in Ihrer Zurich Kfz-Versicherung eine Insassen Unfall-Versicherung inkludiert haben, können Fahrradunfälle Ihrer Kinder mitversichert werden.