Allgemein, GROSSE SCHÜTZEN KLEINE, Presseaussendungen

Straßenverkehr: Sichtbarer ist sicherer!

Unfallrisiko für FußgängerInnen in der dunklen Jahreszeit stark erhöht

In den Herbst- und Wintermonaten wird es auf unseren Straßen für FußgängerInnen deutlich gefährlicher: das Risiko zu verunfallen ist in der Dunkelheit mindestens dreimal so hoch wie bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen. Die Schulweg-Unfälle steigen um ein Viertel an. Dunkel gekleidete Menschen können erst aus etwa 30 Metern Distanz wahrgenommen werden – also erst dann, wenn es für die Reaktionsfähigkeit von AutofahrerInnen oftmals zu spät ist, eine Kollision zu verhindern. FußgängerInnen, die Reflektoren an ihrer Kleidung tragen, sind hingegen bereits aus ca. 150 Metern sichtbar! Im Straßenverkehr gilt daher für Groß und Klein: je auffälliger und heller gekleidet, desto sicherer unterwegs!

„Zwischen Oktober und Februar verunfallen rund ein Viertel mehr Kinder im Straßenverkehr, vor allem in den Dämmerungsphasen morgens auf dem Weg zur Schule und spätnachmittags/abends. Besonders gefährdet sind 10–14-Jährige.“, weiß Prof. Holger Till, Präsident von GROSSE SCHÜTZEN KLEINE.

 

GROSSE SCHÜTZEN KLEINE SicherheitsTIPPS

Mit diesen SicherheitsTIPPS sind Kinder bei schlechten Sichtverhältnissen im Straßenverkehr bestmöglich geschützt:

Auf Reflektoren setzen!

Reflektoren sorgen dafür, dass eine Person fünfmal früher wahrgenommen wird, als wenn sie nur dunkel gekleidet wäre – was im Fall des Falles den entscheidenden Unterschied in punkto Reaktions- und Bremsweg von AutolenkerInnen ausmachen kann!

Besonders gut wirken Reflektoren auf der Bekleidung (vor allem auf Körperteilen, die beim Gehen in Bewegung sind, also auf Armen und Beinen!), auf Schultaschen, Rucksäcken und Schuhen. Beim Kauf von Reflektoren auf die EN-Nummer 13356 achten – diese bürgt für einen besonders hohen Rückstrahlwert! Die Schultasche sollte zu mind. 20% aus fluoreszierendem und zu 10% aus reflektierendem Material bestehen – für diese Ausstattung steht die DIN-Norm 58124.

Kinder glauben: „Wenn ich das Auto sehe, sieht der/die AutofahrerIn mich auch!“

Kinder gehen oftmals davon aus, dass der/die AutofahrerIn sie sieht, sobald sie selbst das Licht des Autos sehen. Besprechen Sie diesen Irrglauben mit Ihrem Kind!

Zebrastreifen benützen!

Wenn es einen Zebrastreifen gibt, muss dieser beim Überqueren der Straße immer benutzt werden. Erklären Sie Kindern, dass sie sich dennoch unbedingt vergewissern sollen, dass herannahende Autos auch tatsächlich anhalten!

Links gehen, Gefahr sehen!

Auf Freilandstraßen (meist kein Gehsteig und keine Beleuchtung) rechnen AutolenkerInnen nicht damit, dass Fußgänger unterwegs sind und fahren daher oft trotz eingeschränkter Sicht sehr schnell. Wenn es keinen Gehsteig gibt, gilt: Links gehen, Gefahr sehen!

Sicherheits-Check fürs Fahrrad

Wenn Kinder mit dem Rad unterwegs sind: achten Sie darauf, dass dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht (Reflektoren)! Beleuchtung sollte immer mitgeführt werden – oft wird man von der frühen Dämmerung überrascht!

 

Wir Großen sind verantwortlich für die Sicherheit unserer Kleinen!

„Aufpassen!“, „Nur bei grün über die Straße gehen!“, „Nach links und rechts schauen!“ -Verhaltensregeln für Kinder gibt es unzählige. Verantwortlich für die Sicherheit der Kinder sind aber wir Großen. Deshalb hier die wichtigsten Regeln für AutolenkerInnen:

Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen!

Jedes noch so spontane oder unvernünftige Verhalten des Kindes muss jederzeit einkalkuliert werden. Immer und überall – nicht nur bei Ampel, Zebrastreifen & Co – müssen Sie Kindern, selbst wenn diese in Begleitung sind, das Queren der Fahrbahn ermöglichen!

Langsam fahren!

AutofahrerInnen müssen überall, wo mit Kindern zu rechnen ist, langsamer fahren. Bitte auch auf Landstraßen beachten: bei schlechten Sichtverhältnissen runter vom Gas!

Längere Anhaltewege!

Durch Nässe/Glätte und Laub ist der Bremsweg länger. Kalkulieren Sie dies mit ein!

Auf das richtige Licht achten!

Wenn Sie die Lichteinstellung Ihres Autos der Automatik überlassen, stellen Sie dennoch sicher, dass diese Einstellung die optimale für die jeweilige Wetterlage ist! Bei kaum vorhandener Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall kann es aufgrund der Umgebungshelligkeit passieren, dass die Lichtautomatik nicht reagiert!

Achtung Schulbus!

Hat ein Bus, der mit einer orangen Schülertransporttafel gekennzeichnet ist, die Alarmblinkanlage und zusätzliche Warnleuchten eingeschaltet, gilt für den nachkommenden Verkehr absolutes Vorbeifahrverbot!