In den Herbst- und Wintermonaten steigt das Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer mindestens auf das Doppelte an. Dunkel gekleidete Menschen können erst aus etwa 30 Metern Distanz wahrgenommen werden. Ein Fußgänger, der mit Reflektoren unterwegs ist, ist hingegen bereits aus ca. 150 Metern (!) sichtbar! Im Straßenverkehr gilt daher: je auffälliger und heller, desto sicherer!
Im Alltag helfen drei einfache Punkte, damit Ihr Kind in der dunklen Jahreszeit sicher auf der Straße unterwegs ist:
Die wichtigsten Regeln für Autofahrer zum Schutz von Kindern, die bei schlechter Sicht zu Fuß unterwegs sind:
Verkehrsunfälle gehören zu den Unfällen mit den schwerwiegendsten Folgen. Erst ab etwa 10 Jahren sind Kinder in der Lage, Verkehrssituationen adäquat einzuschätzen. Zwischen Oktober und Februar verunfallen – mitunter bedingt durch Dunkelheit und schlechte Sicht – bis zu einem Viertel mehr Kinder im Straßenverkehr, vor allem in den Dämmerungsphasen morgens auf dem Weg zur Schule und spätnachmittags/abends. Und im Gegensatz zu Autofahrern haben Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, keinerlei Knautschzone.
Mit den GROSSE SCHÜTZEN KLEINE SicherheitsTIPPS sind Kinder bei schlechten Sichtverhältnissen im Straßenverkehr möglichst sicher unterwegs:
- Auf Reflektoren setzen!
Mit Reflektoren wird ein Kind fünfmal früher wahrgenommen als nur dunkel gekleidet. Besonders gut wirken Reflektoren auf der Bekleidung, auf Schultaschen, Rucksäcken und Schuhen. Beim Kauf von Reflektoren auf die EN-Nummer 13356 achten – diese bürgt für einen besonders hohen Rückstrahlwert! Die Schultasche sollte zu mind. 20% aus fluoreszierendem und zu 10% aus reflektierendem Material bestehen – für diese Ausstattung steht die DIN-Norm 58124. - Zebrastreifen benützen!
Wenn es in der Nähe einen Zebrastreifen gibt, muss dieser beim Überqueren der Straße immer benutzt werden! - Links gehen, Gefahr sehen!
Wenn es keinen Gehsteig gibt, gilt: Links gehen, Gefahr sehen! Besondere Vorsicht auf Freilandstraßen! - Sicherheits-Check fürs Fahrrad
Achten Sie darauf, dass das Rad des Kindes den gesetzlichen Vorgaben entspricht (Reflektoren und Lichter)! - Wir Großen sind verantwortlich für die Sicherheit unserer Kleinen!
Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen! Jedes noch so spontane oder unvernünftige Verhalten des Kindes muss jederzeit einkalkuliert werden. Kinder unterliegen auch im Volksschulalter noch oft dem Irrtum, dass ein Autolenker sie sieht, wenn sie selbst das Licht des Autos sehen. - Langsam fahren!
Autofahrer müssen überall, wo mit Kindern zu rechnen ist, langsamer fahren. Deshalb bitte auch auf Landstraßen beachten: bei schlechten Sichtverhältnissen runter vom Gas! - Längere Anhaltewege!
Durch Nässe/Glätte und Laub ist der Bremsweg mitunter nun länger. Kalkulieren Sie dies beim Autofahren mit ein! - Auf das richtige Licht achten!
Wenn Sie das Licht Ihres Autos durch Automatik regeln lassen: Bei sehr schlechter Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall kann es aufgrund der Umgebungshelligkeit passieren, dass die Lichtautomatik nicht reagiert.
Gefahrenquellen
- Dunkle Kleidung, keine Reflektoren
- Wahl des schnellsten statt des sichersten Fußweges
- Unangepasstes Fahrverhalten von Autofahrer:innen bei Dunkelheit, Nebel und Regen
- Falsches Vertrauen/Überschätzung der kindlichen Fähigkeiten im Straßenverkehr
- Nicht oder kaum beleuchtete Straßen
- Unzureichende Ausstattung des Fahrrades mit Lichtern und Reflektoren
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Staatlicher Schutz reicht nicht
Achtung: aus der gesetzlichen Unfall-Versicherung erhalten
Kinder oft keine Leistung:
- Kein Schutz für Kinder vor Schuleintritt
- Schutz für Schulkinder nur in der Schule und auf dem Weg dorthin
Auf Nummer sicher gehen
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Mach dich sichtbar!
Ausmalbild für Kinder