
Frühlingsbeginn ist für viele Familien gleichbedeutend mit dem Start in die Radsaison. Radfahren macht Spaß und kann fast überall ohne großen Aufwand ausgeführt werden. Rund 5.000 Kinder verletzen sich in Österreich jedoch jährlich beim Radfahren, wobei jede dritte Verletzung als schwer einzustufen ist. Die wichtigste Schutzmaßnahme dagegen: Bei JEDER Fahrt mit dem Rad Helm tragen! Denn nur so kann eine Kopfverletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden!
Radfahren zählt zu den beliebtesten Sportarten der Österreicher. Bereits Kleinkinder beginnen mit dem Laufrad Gleichgewicht und Koordination zu trainieren. 25% der an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie Graz behandelten Radfahrunfälle betreffen Kinder bis 5 Jahre, je rund 38% 6–10-Jährige und 11–14-Jährige. „Jede dritte Verletzung ist dabei als schwer einzustufen, wobei das Risiko mit dem Alter steigt. Liegt es bei den kleinen Kindern (0–6 Jahre) bei 19%, so erhöht es sich auf 28% bei den 6–14-Jährigen und weiter auf 32% bei den über 14-Jährigen. Denn: Je älter die Kinder sind, desto schneller sind sie mit dem Fahrrad unterwegs, desto seltener tragen sie einen Helm und desto größer ist deshalb die Gefahr, sich schwer zu verletzen“, so Univ.Prof. Dr. Holger Till, Präsident von GROSSE SCHÜTZEN KLEINE und Vorstand der Grazer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie.
Radhelm ist wichtigste Schutzausrüstung
72% der Kopfverletzungen bzw. 83% der schweren Kopfverletzungen finden sich bei Kindern und Jugendlichen, die keinen Radfahrhelm getragen haben. Wichtigste Schutzmaßnahme beim Radfahren ist also das Tragen eines gut sitzenden Helmes. Dies ist bis zum 12. Geburtstag gesetzlich verpflichtend. Dennoch kommen laut einer Studie von GROSSE SCHÜTZEN KLEINE nur rund 42% dieser Verpflichtung nach. Nach Ende der Helmtragepflicht sinkt diese Quote bei den 12–14-Jährigen gar auf nur gut ein Drittel Helmträger. Die sinkende Zahl an Helmträgern in der Altersgruppe der über 12-Jährigen korreliert leider auch mit einer Zunahme schwerer Kopfverletzungen.
Ältere Kinder/Jugendliche: Helm beim Schifahren cool, beim Radfahren uncool
10–15-Jährige tragen beim Schifahren mit 95% beinahe doppelt so oft einen Helm wie beim Radfahren mit nur 50%, so das Ergebnis einer weiteren Studie von GROSSE SCHÜTZEN KLEINE. Der wichtigste Grund dafür ist das Image. Beim Schifahren trägt man Helm, weil er das schifahrerische Können unterstreicht und somit cool ist. Jeder Zweite derselben Altersgruppe verweigert allerdings beim Radfahren den Helm – das Argument ist genau entgegengesetzt: „Ich bin ein guter Radfahrer und brauche deshalb keinen Helm. Den tragen nur Radfahranfänger.“
Till dazu: „Unsere Zahlen zeigen ganz deutlich, dass die gesetzliche Altersgrenze zu Beginn bzw. mitten in der Pubertät ein überdenkenswertes Signal für die Sicherheit unserer älteren Kinder und Jugendlichen ist. Eine Anhebung auf zumindest 15 Jahre, vergleichbar zum Schihelmgesetz, wäre absolut wünschenswert.“
Auf der Straße dürfen Kinder, sofern sie die Freiwillige Radfahrprüfung absolviert haben, ab 10 Jahren fahren, ansonsten erst ab 12 Jahren. Dabei ist die Selbsteinschätzung von Kindern, die die Fahrradprüfung absolviert haben, viel zu hoch. So können zwei von drei Kindern schon ein halbes Jahr nach der Prüfung die Rechtsregel nicht mehr richtig anwenden.
Die wichtigsten SicherheitsTIPPS für ungetrübte Radausfahrten mit Kindern
- Immer und mit jedem Alter (Erwachsene haben hier eine wichtige Vorbildfunktion!) einen gut sitzenden Radhelm tragen! Ein guter Fahrradhelm muss
- gut passen und darf nicht rutschen.
- die Stirn, die Schläfen und den Hinterkopf schützen.
- richtig aufgesetzt werden (Kinnriemen verläuft vor und hinter dem Ohr, Helm endet einen Daumen breit über den Augenbrauen, zwischen Kinnriemen und Kinn passt nur eine Daumenbreite).
- nach einem Unfall/Sturz ausgetauscht werden. Unsichtbare Haarrisse können die Schutzwirkung des Helmes verringern.
- Die richtige Beherrschung des Fahrrades sollte mit dem Kind immer wieder geübt werden.
- Das Fahrrad sollte im Frühjahr einem Sicherheitscheck unterzogen werden.
- Das Radfahren auf Gehsteigen oder Gehwegen ist verboten. Gibt es einen Radweg oder einen Geh- und Radweg, muss dieser von Radfahrern auch benützt werden. Nebeneinanderfahren ist nur auf Radwegen, in Wohnstraßen und auf öffentlichen Straßen bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern erlaubt.
- Die Geschwindigkeit sollte dem persönlichen Fahrkönnen und den äußeren Bedingungen angepasst werden.
- Auch im Fahrradanhänger besteht Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre. Gurte schützen das Kind bei einem Unfall. Man sollte darauf achten, dass Kinder nicht in die Fahrradspeichen greifen können und dass sie keine langen Schals tragen (Strangulationsgefahr!).