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Der stille Tod im kühlen Nass: Kindern im und am Wasser 100 % Aufmerksamkeit schenken

Pools, Teiche und andere Wasserstellen müssen im privaten Bereich unbedingt gut gesichert werden.

Pressemitteilung – 4. Juli 2024

 

Jedes Jahr sterben in Österreich rund drei Kinder durch Ertrinken. Darüber hinaus müssen etwa 40 Kinder nach einem Ertrinkungsunfall stationär versorgt werden. Besonders tückisch am „Horrorszenario Ertrinken“: Es passiert innerhalb weniger Minuten, lautlos und bereits ab wenigen Zentimetern Wassertiefe. Der Verein GROSSE SCHÜTZEN KLEINE macht gemeinsam mit dem Ressort für Gesundheit, Pflege und Sport des Landes Steiermark auf Gefahren im und am Wasser aufmerksam und informiert, wie man den Nachwuchs rund ums Wasser bestmöglich schützen kann.

 

Ertrinken ist hierzulande die häufigste tödliche Unfallursache bei Kindern unter fünf Jahren, die zweithäufigste bei Kindern zwischen fünf und 14 Jahren. „Jährlich ertrinken in Österreich durchschnittlich drei Kinder. Bei etwa drei weiteren werden aufgrund des Sauerstoffmangels lebenslange, teils schwere Behinderungen die Unfallfolge sein“, betont Univ.-Prof. Dr. Holger Till, Präsident des Vereins GROSSE SCHÜTZEN KLEINE und Vorstand der Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie Graz. Rund 40 Kinder müssen nach einem Ertrinkungsunfall stationär behandelt werden.

 

Etwa die Hälfte der (Beinahe-)Ertrinkungsvorfälle entfällt auf öffentliche Bäder, ein Viertel ereignet sich im privaten Garten (Pool, Biotop) und ein weiteres Viertel in Naturgewässern (Seen, Flüsse, Teiche). Die Überlebenschance ist in öffentlichen Bädern mit 93 % am höchsten. „Wesentlich schlechter sieht es im privaten Garten und in Flüssen aus. Das Risiko, dass Ertrinkungsunfälle tödlich enden, ist in Flüssen fünfmal so hoch und im privaten Gartenpool viermal so hoch wie im öffentlichen Schwimmbad“, so Dr. Peter Spitzer vom Forschungszentrum für Kinderunfälle des Vereins GROSSE SCHÜTZEN KLEINE. Das Durchschnittsalter der Kinder beträgt bei den Ertrinkungsvorfällen im Garten zwei Jahre, im öffentlichen Schwimmbad fünf Jahre und im Naturgewässer sieben Jahre. Insgesamt ist das durchschnittliche Alter der Unfallopfer bei Ertrinkungsunfällen von vier Jahren im Betrachtungszeitraum 2007-2011 kontinuierlich auf sechs Jahre (Betrachtungszeitraum 2017-2021) gestiegen.

 

Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl dazu: „Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, die Sicherheit unserer Kinder im und am Wasser zu gewährleisten. Die Schwimmkompetenz unserer Kleinen ist entscheidend, wenn es darum geht, tödliche Ertrinkungsunfälle zu verhindern. Als Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel müssen wir dafür sorgen, dass jedes Kind so früh wie möglich Schwimmen lernt. Der Spaß an der Bewegung im Wasser und die Sicherheit sollen dabei immer im Vordergrund stehen.“

 

Till: „Es ist essenziell, dass Kinder möglichst früh und gut schwimmen lernen. Im und am Wasser sollte ihnen die hundertprozentige Aufmerksamkeit der Erwachsenen geschenkt werden. Ganz wichtig für Eltern und Aufsichtspersonen ist es außerdem, einen Kindernotfallkurs zu besuchen, um im Ernstfall rasch und richtig reagieren zu können.“


Sicherheitstipps rund ums kühle Nass

 

Allgemein:

  • Kinder im und am Wasser immer beaufsichtigen, bis sie sehr gut schwimmen können und mind. 10 Jahre alt sind!
  • Verlassen Sie sich nicht auf Schwimmhilfen! Sie bieten keinen zuverlässigen Schutz.
  • Mit auffälliger, neonfarbener Badekleidung sind Kinder im Fall des Falles (vor allem in trüben Gewässern) rascher aufzufinden.
  • Älteren Geschwistern nicht die Aufsicht übertragen!
  • Bringen Sie Kleinkindern bei, nur mit Erwachsenen ans und ins Wasser zu gehen, und größeren Kindern, immer nur zu zweit zu schwimmen!
  • Wenn Kinder verschwunden sind: Suchen Sie immer zuerst dort, wo Wasser ist!
  • Zumindest für kleinere Kinder empfehlen sich im Planschbecken und im Schwimmbad rutschfeste Badeschuhe.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind die wichtigsten Baderegeln!
  • Achtung bei Kindergruppen, gerade in der Pubertät: Mehr Kinder, mehr „Kreativität“ und „Imponierverhalten“. Erklären Sie Ihren Kindern, dass es eine schmale Gratwanderung zwischen Spaß und Ernst sein kann, vor allem beim Tauchen, Springen und Rutschen!

 

Privater Pool/Teich:

  • Pools/Biotope/Teiche mit einem 1,5 m hohen Zaun und selbstschließender Tür sichern oder mit einer versperrbaren Überdachung ausstatten.
  • Überlegen Sie gut: Muss ein privater Pool wirklich jetzt schon sein oder wollen Sie lieber damit warten, bis die Kinder älter sind und bereits (gut) schwimmen können?
  • Für private Pools gibt es elektronische Sicherheitssysteme, die Alarm schlagen, wenn ein Kind unbeobachtet ins Wasser geht oder zu ertrinken droht.
  • Bei Kinder- und Grillpartys muss immer ein Erwachsener am Pool das Geschehen überwachen.
  • Schaffen Sie eine sichere Poolumgebung (Achtung bei Steinen, scharfen Kanten/Ecken)!
  • „Hochpool“: Bedenken Sie die Gefahr des Herunterstürzens von der Leiter und die des Herausstürzens über den Poolrand!

 

Öffentliches Schwimmbad:

Wasserrutsche und Sprungturm:

  • Vorsicht beim Aufstieg/auf der Leiter (Sonnenmilch, Wasser, Gedränge)!
  • Regeln/Hinweisschilder beachten!
  • Abstand halten, vor dem Rutschen/Springen schauen, ob „die Bahn“ frei ist!
  • Einmündungsbereich sofort verlassen!